Wahl­pflicht­fächer: Allgemeine Informationen

 
 

Matura alt

letztmalig nach diesem Schema im Schuljahr 2013/14

 

Das Zustandekommen von Wahl­pflicht­fächern hängt von der Zahl der An­mel­dungen ab. Es gibt 2 Arten von Wahl­pflicht­fächern:
  • Aufbauende Wahl­pflicht­fächer werden zusätzlich zu den Gegenständen der Oberstufe angeboten,
  • vertiefende Wahl­pflicht­fächer vertiefen und erweitern den Lehrstoff im je­wei­li­gen Gegenstand.

In der 6., 7. und 8. Klasse müssen zu­sam­men 6 Wochen­stunden Wahl­pflicht­fach belegt werden. Jeder Wahl­pflicht­gegen­stand umfasst pro Jahr 2 Wochen­stunden. Ein überbuchen ist nach Maßgabe der freien Plätze möglich, der Gegenstand gilt dann als Freifach, kann aber trotzdem für die Matura genutzt werden (Anmeldung hierfür zu Beginn des jeweiligen Schuljahres).

Ein vertiefendes Wahl­pflicht­fach kann als vertiefender Schwerpunkt bei der münd­lichen Matura gewählt werden, wenn es in der 7. und / oder 8. Klasse gewählt wurde. Ein nur in der 6. Klasse gewählter Wahl­pflicht­gegen­stand kann nicht Teil der Matura sein!

In Darstellender Geometrie kann schrift­lich und/oder münd­lich maturiert werden.

Zusätzliche Fremdsprache: Je nach ANzahl der Schüler/innen finden die Kurse bei uns oder an einer anderen Schule statt. Der Besuch von Kursen an anderen Schulen führt jedoch häufig zu sehr ungünstigen Stundenplänen. Nähere Informationen bei der Bildungsberaterin oder bei der Administratorin.

Informatik kann auf drei Arten gebucht werden:
  • nur in der 6. Klasse: dient dem Abschluss der Ausbildung zum ECDL
  • in der 6. und 7. Klasse: berechtigt zu einer münd­lichen Matura nur mit einem ergänzenden Schwerpunkt aus Informatik
  • in der 6., 7. und 8. Klasse: berechtigt zu einer münd­lichen Matura in Informatik
 

Matura neu

erste Reifeprüfung nach diesem Schema im Schuljahr 2014/15

 

Ein Wahl­pflicht­gegen­stand wird, wenn er mindestens vierstündig bis mindestens zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurde, in Zukunft eigenständig maturabel sein:
  • Bei zwei münd­lichen Prüfungen muss die Summe der Jahres­wochen­stunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens 10 Unter­richts­stunden betragen.
  • Bei drei münd­lichen Prüfungen muss die Summe der Wochen­stunden der drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unter­richts­stunden betragen.
  • Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von 10 Stun­den nicht erreichen (z.B. PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand mit einem Wahl­pflicht­gegen­stand möglich (z.B. Chemie oder PuP).
  • Ein vierstündiger Wahl­pflicht­gegen­stand muss jedenfalls zur Gänze (z.B. 7. und 8. Klasse) in eine solche Kombination eingebracht werden.
  • Wurde allerdings ein zweistündiger Wahl­pflicht­gegen­stand gewählt, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl von Wahl­pflicht­gegen­ständen zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig.
  • Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen Wahl­pflicht­gegen­stand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (z.B. GSK/PB und Wahl­pflicht­gegen­stand GSK/PB), um zu den ge­for­der­ten 10 Stunden für zwei Gegenstände bzw. 15 Stunden für drei Gegenstände zu kommen.
  • Im Fall, dass z.B. ein Pflichtgegenstand mit einem Wahl­pflicht­gegen­stand kombiniert werden muss, um auf die geforderte Stundenanzahl zu kommen, sind die Jahres­wochen­stunden des Pflicht­gegen­stands und des Wahl­pflicht­gegen­stands zu addieren und mit drei zu multiplizieren. Das Produkt ergibt die Anzahl der Themenbereiche, wobei 24 nicht überschritten werden darf.

Sechsstündige Wahl­pflicht­gegen­stände:
  • Der sechsstündige Wahl­pflicht­gegen­stand “lebende Fremdsprache” ist nur zur münd­lichen Reife­prü­fung auf dem GERS-Niveau A2 als eigen­ständiges Prüfungs­gebiet zugelassen. Für die schriftliche Maturabilität sind weiterhin mindestens 10 Jahres­wochen­stunden erforderlich (vgl. die Bestimmungen zur 2. lebenden Fremdsprache).
  • Informatik ist eigenständig nur im sechsstündigen Gesamtausmaß mündlich maturabel.

Die ergänzenden Wahlpflichtgegenstände Bildnerische Erziehung und Musikerziehung (7. und 8. Klasse) sind nur in Verbindung mit dem jeweiligen Pflichtgegenstand (5. und 6. Klasse) maturabel.

Eine Kombination von Freigegenstand und Wahlpflichtgegenstand (zB zusätzliche lebende Fremdsprache) setzt jedenfalls ein durchgängiges Curriculum voraus.