Wahlpflichtfächer: Allgemeine Informationen

 
 

Arten von Wahlpflichtfächern

  • Aufbauende Wahlpflichtfächer werden zusätzlich zu den Gegenständen der Oberstufe angeboten,
  • vertiefende Wahlpflichtfächer vertiefen und erweitern den Lehrstoff im jeweiligen Gegenstand. Das Zustandekommen von Wahlpflichtfächern hängt von der Zahl der Anmeldungen ab.

 

6., 7. und 8. Klasse

 

In der 6., 7. und 8. Klasse müssen zusammen 6 Wochenstunden Wahlpflichtfach belegt werden. Jeder Wahlpflichtgegenstand umfasst pro Jahr 2 Wochenstunden. Ein überbuchen ist nach Maßgabe der freien Plätze möglich, der Gegenstand gilt dann als Freifach, kann aber trotzdem für die Matura genutzt werden (Anmeldung hierfür zu Beginn des jeweiligen Schuljahres).

 

Matura alt

letzte Reifeprüfung nach diesem Schema im Schuljahr 2012/13

 

Ein vertiefendes Wahlpflichtfach kann als vertiefender Schwerpunkt bei der mündlichen Matura gewählt werden, wenn es in der 7. und / oder 8. Klasse gewählt wurde. Ein nur in der 6. Klasse gewählter Wahlpflichtgegenstand kann nicht Teil der Matura sein!

In Darstellender Geometrie kann schriftlich und / oder mündlich maturiert werden.

Zusätzliche Fremdsprache: Je nach Schüler/innen/zahl finden die Kurse bei uns oder an einer anderen Schule statt. Der Besuch von Kursen an anderen Schulen führt jedoch häufig zu sehr ungünstigen Stundenplänen. Nähere Informationen bei der Bildungsberaterin oder bei der Administratorin.

Informatik kann auf drei Arten gebucht werden:
  • nur in der 6. Klasse: dient dem Abschluss der Ausbildung zum ECDL
  • in der 6. und 7. Klasse: berechtigt zu einer mündlichen Matura nur mit einem ergänzenden Schwerpunkt aus Informatik
  • in der 6., 7. und 8. Klasse: berechtigt zu einer mündlichen Matura in Informatik

 

Mag. Silvia Pill, Bildungsberaterin

 

Matura neu

erste Reifeprüfung nach diesem Schema im Schuljahr 2013/14

 

Ein Wahlpflichtgegenstand, der “zur Vertiefung und Erweiterung vom Schüler/der Schülerin besuchter Pflichtgegenstände” [“bb)-Wahlpflichtgegenstände”] gewählt wurde und der bisher dazu verwendet wurde, um einen entsprechenden Prüfungsschwerpunkt zu bilden, wird, wenn er mindestens vierstündig bis mindestens zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurde, in Zukunft eigenständig maturabel sein.

“bb)-Wahlpflichtgegenstände” können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht:
  • Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens 10 Unterrichtsstunden betragen.
  • Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.
  • Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von 10 Stunden nicht erreichen (z.B. PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand mit einem “bb)-Wahlpflichtgegenstand” möglich (z.B. Chemie, PuP + “bb)-Wahlpflichtgegenstand” entweder aus Chemie oder PuP).
  • Ein vierstündiger “bb)-Wahlpflichtgegenstand” muss jedenfalls zur Gänze (z.B. 7. und 8. Klasse) in eine solche Kombination eingebracht werden.
  • Wurde allerdings ein zweistündiger Wahlpflichtgegenstand “gebucht”, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl von Wahlpflichtgegenständen zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig.
  • Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen “bb)-Wahlpflichtgegenstand” als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (z.B. GSK/PB und Wahlpflichtgegenstand GSK/PB), um zu den geforderten 10 für zwei Gegenstände bzw. 15 Stunden für drei Gegenstände zu kommen.
  • Im Fall, dass z.B. ein Pflichtgegenstand mit einem “bb)-Wahlpflichtgegenstand” kombiniert werden muss, um auf die geforderte Stundenanzahl zu kommen, sind die Jahreswochenstunden des Pflichtgegenstandes und des “bb)-Wahlpflichtgegenstandes” zu addieren und mit drei zu multiplizieren. Das Produkt ergibt die Anzahl der Themenbereiche, wobei 24 nicht überschritten werden darf. Der sechsstündige (ergänzende) “aa)-Wahlpflichtgegenstand” “lebende Fremdsprache” ist nur zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als eigenständiges Prüfungsgebiet zugelassen. Für die schriftliche Maturabilität sind weiterhin mindestens 10 Jahreswochenstunden erforderlich (vgl. die Bestimmungen zur 2. lebenden Fremdsprache).